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Allgemeine Bedingungen
- Die Anfahrt zur Alp erfolgt gemäss Wegbeschreibung und ist nicht in der Leasinggebühr inbegriffen.
- Der Käse ist nicht in der Leasinggebühr inbegriffen. Bitte beachten sie die Angebote.
- Das Befahren der Alpstrasse sowie das Parkieren erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Parkschäden wird nicht gehaftet.
- Versicherung während dem Aufenthalt auf der Alp ist Sache der Leasingnehmer.
- Wenn die Kuh krankheitshalber oder durch Unfall ab der Alp genommen werden muss, hat der Leasingsvertrag weiterhin seine Gültigkeit. Das heisst, der Leasingnehmer hat trotzdem Anspruch auf
den im Vertrag festgelegten Käse und eine Ersatzkuh wird zugteilt.
- Für Schäden infolge unsachgemässe Lagerung oder Pflege des Käses, wird nicht gehaftet.
- Das angegebene Käsegewicht entspricht dem gewogenen Gewicht im Spycher. Der Käse verliert mit dem Alter an Gewicht.
- Check-Liste für Alpbesuch:
gutes Schuhwerk (Wanderschuhe), Regenschutz, Ersatz Kleidung, Arbeitshandschuhe, pers. Effekte